10. Dezember 2024
14. Juni 2024
Herr Metzler, am 1. Januar 2024 traten in der Schweiz einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere rezeptpflichtige Arzneimittel betreffen. Weitere Folgen am 1 Juli 2024. Wirkt sich das auf den Schweizer Arzneimittelmarkt aus?
Bereits in den ersten Monaten des Jahrs 2024 konnten wir bei Galexis eine starke Marktdynamik innerhalb des substitutionsfähigen Markts beobachten, die wir auf die verschiedenen Massnahmen des BAG zurückführen. So sind die Umsätze bei Generika und Biosimilars teils deutlich gestiegen, während der Einsatz von Originalen bzw. Referenzprodukten zurückgegangen ist.
Zum ausführlichen Hintergrundbericht zum Generika- und Biosimilarsmarkt
Die Förderung von Generika und Biosimilars war ein Ziel des BAG. Kann man sagen, dass dieses Ziel erreicht wurde?:
Generika und Biosimilars sind über alles gesehen auf jeden Fall die Gewinner der Gesetzesänderungen. Wir gehen stark davon aus, dass sich der Trend der ersten Monate im Lauf des Jahres weiter fortsetzen wird.
Christoph Metzler ist Teil der Geschäftsleitung bei Galexis und zuständig für Koordination Markt.
Grundsätzlich ist der Medikamentenmarkt in zwei Bereiche aufgeteilt – in den Markt der patentgeschützten und in den patentfreien Markt. Der patentgeschützte Markt umfasst Innovationen, der patentfreie Markt umfasst Nachfolgemedikamente (Generika und Biosimiliars) sowie patentfreie Originale. Letzterer wird auch als substitutionsfähiger Markt bezeichnet, also der Teil des Medikamentenmarkts, in welchem eine Substitution des Original- resp. Referenzpräparats durch das entsprechende Generikum bzw. Biosimilar möglich ist.
Lange Zeit war der substitutionsfähige Markt praktisch ein reiner Markt der synthetischen Pharmazeutika. Grund war unter anderem auch, dass im Biosimilarsmarkt kein Substitutionsrecht durch Apotheken bestand. Noch bis vor kurzem lag der Umsatzanteil an auslaufenden Patenten bei chemisch hergestellten Wirkstoffen deutlich höher als jener der biologisch hergestellten Wirkstoffe.
Der substitutionsfähige Markt bei Arzneimitteln unterliegt aber einer starken Dynamik, sodass sich die Anteile von Generika und Biosimilars in den kommenden Jahren deutlich verschieben werden. Der Anteil an Biologika, deren Patent in den kommenden Jahren auslaufen wird, ist massiv gestiegen und wird noch weiter steigen, da biologische Arzneimittel einen immer grösseren Stellenwert in der Behandlung und Heilung von Krankheiten einnehmen, für die es früher keine Behandlungsmöglichkeiten gab. Bereits heute übersteigt der weltweite Umsatz von neu patentabgelaufenen Biologika den Umsatz von neu patentabgelaufenen Synthetika (Abb. 1).
Welche Hebel wurden überhaupt angesetzt, um die Abgabe von Generika und Biosimilars zu fördern?
Per 1. Januar 2024 wurde das Substitutionsrecht für Apothekerinnen und Apotheker von Generika auf Biosimilars ausgeweitet. So können Apothekerinnen und Apotheker neu mit dem Einverständnis des Patienten statt dem teuren Biologika das günstigere Biosimilar abgeben, auch wenn das Rezept für das Referenzpräparat ausgestellt wurde. Die Austauschbarkeit von Biosimilars und Referenzmedikamenten wurde 2023 von Swissmedic bestätigt.
Zudem wurde ein differenzierter Selbstbehalt eingeführt. Bei Arzneimitteln, die im Vergleich zu günstigen Generika oder Biosimilars wesentlich teurer sind, kommt ein erhöhter Selbstbehalt von 40% (statt der üblichen 10%) zum Tragen. Die Leistungserbringer sind auch dazu verpflichtet, Patienten darauf hinzuweisen, wenn der erhöhte Selbstbehalt gilt. So sollen Patienten motiviert werden, vermehrt auf die günstigeren Generika und Biosimilars zu setzen.
Originalprodukt trotz erhöhtem Selbstbehalt? Prüfen Sie, ob das Produkt bei Galexis als Parallelimport verfügbar ist. Sie haben bei allen importierten Pharma-Produkten die Sicherheit, dass es sich um Originalmedikamente des Herstellers handelt, die bei Swissmedic registriert und kassenzulässig sind.
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Und am 1. Juli folgt noch die Anpassung des Vertriebsanteils für Arzneimittel, der neu einen Wirkstoffvergleich beinhaltet.
Das wird nochmals starke Auswirkungen auf den substitutionsfähigen Markt haben. Die Anpassung der Berechnungsformel für den Vertriebsanteil betrifft alle von der Krankenkasse vergüteten Arzneimittel gleichermassen, unabhängig davon, ob es Originale oder Nachfolgepräparate sind. Der Wirkstoffvergleich jedoch wird den Publikumspreis vieler Originale respektive Referenzpräparate senken.
Wie müssen wir uns das genau vorstellen?
Für Arzneimittel, die durch die Krankenkasse vergütet werden, legt das BAG einen Publikumspreis fest. Dazu gibt es eine Berechnungsformel, die aus einem fixen und aus einem variablen Zuschlag besteht, und sich jeweils auf den Fabrikabgabepreis (Ex-Factory) bezieht. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Das hatte jedoch zur Folge, dass einige Originale im Vergleich zum Generikum einen höheren Vertriebsanteil erhielten, da der Ex-Factory-Preis des Originals als Rechnungsbasis höher war. So bestand für die Leistungserbringer ein finanzieller Anreiz, das teurere Präparat abzugeben.
Darum führt das BAG nun den sogenannten Wirkstoffvergleich ein. Künftig werden wirkstoffgleiche Arzneimittel mit einem einheitlichen Vertriebsanteil abgerechnet. Dieser Vertriebsanteil basiert auf dem durchschnittlichen Ex-Factory-Preis der Generika und gilt dann jedoch auch für das Originalprodukt. Das hat zur Folge, dass Fehlanreize, teurere Originale statt günstigere Generika abzugeben, behoben werden. Gleichzeitig wird durch diese Massnahme der Vertriebsanteil von Originalprodukten in der Regel (und zum Teil deutlich) sinken.
Und was heisst das nun für die Leistungserbringer?Die Bedeutung von Generika und insbesondere auch von Biosimilars wird in Zukunft weiter steigen. Es lohnt sich für Leistungserbringer auf jeden Fall, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Sie möchten vermehrt auf Generika und Biosimilars setzen und Ihr Sortiment entsprechend anpassen? Nehmen Sie mit Ihrer Ansprechperson Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne.